Teilrente wird Kostenrisiko für die Pflegekasse

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Rentnerpaar

Die Wunschteilrente verursacht ungeahnte Kosten bei der Pflegeversicherung.


(Foto: Westend61/Getty Images)

BerlinDas Flexirentengesetz von 2017 verursacht ungeahnte Kosten – und zwar nicht bei der Renten-, sondern bei der Pflegeversicherung. Schuld ist die neue Wunschteilrente. Nach altem Recht konnten Arbeitnehmer, die nebenher noch weiter arbeiten wollten, maximal eine „Zwei-Drittel-Teilrente“ mit einem begrenzen Zuverdienst kombinieren. Seit 2017 ist eine Teilrente in beliebiger Höhe möglich.

Und dies nutzen nun immer mehr Arbeitnehmer, die pflegebedürftige Angehörige haben, für ein lukratives Arrangement: Sie beantragen eine Teilrente von 99 Prozent. Damit sind sie rein rechtlich weiter erwerbstätig und haben daher Anspruch darauf, dass die Pflegeversicherung ihnen für ihre Pflegeleistung Beiträge an die Rentenkasse überweist.

Noch geht es nur um wenige Hundert Fälle. Die Zahlen sind trotzdem alarmierend: Von den 823 Wunschteilrenten, die laut Rentenversicherung Ende 2017 im Rentenbestand waren, sind nämlich 786, also 95 Prozent, Teilrenten von 99 Prozent. Das bedeutet: Das neue Gesetz wird bisher nahezu ausnahmslos genutzt, um zusätzliche Rentenansprüche auf Kosten der Pflegeversicherung zu erwerben. Rentenberater trommeln im Internet offensiv für die 99-Prozent-Teilrente.

Die Wirtschaft ist alarmiert. Schließlich befindet sich die Pflegeversicherung ohnehin schon in schwierigem Fahrwasser. „Es wird Zeit, diese gesetzliche Panne zu korrigieren“, fordert Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, gegenüber dem Handelsblatt. „Die Zahlung von Rentenbeiträgen durch die Pflegekassen soll dafür sorgen, dass Menschen keine Rentennachteile haben, wenn sie wegen der Pflege von Angehörigen nicht oder nicht voll erwerbstätig sein können.“

Bei Rentnern liege dieser Grund aber gar nicht vor. „Wo kein Rentennachteil ist, besteht auch kein Ausgleichsbedarf“, so Kampeter. Gerade wegen der riesigen Finanzierungsprobleme in der Pflege dürften Beitragsmittel der Pflegekassen nicht für Unnötiges ausgegeben werden.

Tatsächlich reißen die Beitragszahlungen der Pflegekassen an die Rentenversicherung bereits heute Löcher in die Pflegekassen: Seit 2016 stiegen die Beitragszahlungen für pflegende Angehörige von unter einer Milliarde auf 1,6 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Für 2018 rechnet der GKV-Spitzenverband mit über zwei Milliarden Euro.

Bei Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rennt die BDA mit ihrer Forderung offene Türen ein. Der Minister hat während des Gesetzgebungsverfahrens für die Rentenreform mehrere Anläufe unternommen, die Lücke im Teilrentenrecht zu stopfen. Er scheiterte jedoch jedes Mal am Widerstand der Sozialpolitiker von SPD und CDU. Nun wird die Rentenreform ohne die von Spahn geforderten Änderungen am Donnerstag im Bundestag verabschiedet.

„Das ist auch richtig so“, sagt dazu CDU-Rentenexperte Peter Weiß. „Noch gibt es keinen massenhaften Missbrauch. Ich plädiere daher dafür, mit weiteren Maßnahmen bis zur ohnehin geplanten Evaluierung des Flexirentengesetzes zu warten.“ Auch SPD-Rentenexperte Ralf Kapschack sieht keinen Handlungsbedarf. „Wir sollten die Evaluierung abwarten.“

Weiß hat grundsätzliche Bedenken gegen die Forderung der Wirtschaft. „Wir müssen uns die Frage stellen, warum die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen durch einen Rentner dem Staat weniger wert sein soll als die Pflege durch einen Menschen im erwerbsfähigen Alter.“

Er sei daher eher dafür, allen Rentnern, die Angehörige pflegen, Rentenpunkte gutzuschreiben. Der GKV-Spitzenverband fordert angesichts steigender Kosten, den Pflegekassen die Rentenbeiträge aus dem Steuertopf zu erstatten.

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