Legal Tech: Die Rechtslage bleibt unklar

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/legal-tech-rechtsberatung-im-internet-wird-immer-beliebter-doch-die-juristische-lage-bleibt-unklar/23398560.html

BerlinDie digitale Rechtsberatung hilft immer mehr Verbrauchern, die den Gang zum Anwalt scheuen. Typisch sind Flugrechte- und Mietportale, Tools für Streitigkeiten mit Banken oder Onlineanfechtungen von Bußgeldbescheiden. Doch die Rechtslage für „Legal Tech“ (Legal Technology), also Algorithmen und Computerprogramme für den Rechtsmarkt, ist in vielen Punkten noch unklar.

Die Bundesregierung verfolgt aber keine konkreten Pläne, um das zu ändern. Das legt zumindest ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion nahe, die dem Handelsblatt vorliegt. Demnach „prüft“ das zuständige Bundesjustizministerium Sachverhalte derzeit nur oder verweist auf die Gerichte.

Knackpunkt Finanzierung

Knackpunkt für Legal Tech ist derzeit die Finanzierung. Rechtsanwälte wären bei hohen Investitionen auf externes Kapital angewiesen. Das verbietet aber die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). „Das Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, das der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit dient, kann die Finanzierung von erforderlichen Investitionen in die Ausstattung von Anwaltskanzleien erschweren“, gibt das Justizministerium zwar zu.

Aber an dem Verbot soll grundsätzlich festgehalten werden. „Die Bundesregierung prüft, ob das Verbot gelockert werden kann, wenn die Unabhängigkeit und die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet werden können“, heißt es nur.

Ein weiteres Hemmnis für Legal-Tech-Unternehmen besteht im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es verbietet grundsätzlich die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Eine Befugnis muss ausdrücklich erlaubt werden. Viele Legal-Tech-Anbieter gehen darum den Umweg über die Zulassung als Inkassounternehmen. Sie bieten also als Dienstleistung den Einzug von Forderungen für Dritte an.

Hierbei bleiben allerdings rechtlich viele Fragen offen, wie der Fall der Berliner Plattform „Wenigermiete.de“ zeigt, die Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse unterstützen will. Mittlerweile klären die Gerichte, ob es sich um eine erlaubte Inkassotätigkeit oder eine unzulässige Rechtsdienstleistung handelt.

„Dabei gab es schon hanebüchene Urteile“, berichtet Gründer und Geschäftsführer Daniel Halmer, der darum nun vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht zieht. Ihm geht es aber vor allem um einen rechtssicheren Rahmen für Geschäftsmodelle wie seines. „Deutschland als Wirtschaftsstandort sollte es hinbekommen, dass Legal Tech hierzulande funktioniert“, fordert Halmer. „Wir dürfen die Wirtschaftspolitik doch nicht von den Gerichten machen lassen.“

Die Bundesregierung sieht das allerdings anders. In der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf die verschiedenen Auswirkungen des RDG angesprochen – etwa auf die Frage, ob neben Geldforderungen auch Auskunftsansprüche inkassofähig seien –, heißt es: „Alle Fragen betreffen die Auslegung von Rechtsnormen. Es wird darum darauf hingewiesen, dass über die verbindliche Auslegung der genannten Rechtsnormen die unabhängigen Gerichte entscheiden, nicht die Bundesregierung.“

Dabei könnte die Regierung schonend die Regelungen für Fremdfinanzierung anpassen oder Legal Tech aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausnehmen und trotzdem die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützen, meint die FDP. „Eine Bundesregierung, die die Anwaltsfinanzierung nur prüft und keine Veranlassung sieht, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, die hat das ‚Weiter-so‘ schon zur Prämisse erklärt“, kritisiert Roman Müller-Böhm (FDP), Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei ermögliche Legal Tech die Durchsetzung selbst kleinster Ansprüche. „Das hebt den Rechtsstaat auf eine neue Stufe.“

Leave a Reply