Trump hat den Kampf ums Repräsentantenhaus aufgegeben

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Donald Trump

Beim Wahlkampf der Republikaner unterstützt der US-Präsident keine Kongressabgeordneten.



(Foto: dpa)

ClevelandEin schwarzer Prediger, das Singen der Nationalhymne, Überraschungsauftritt von Tochter Ivanka – am gestrigen Montag fuhr Donald Trump auf einer der letzten Wahlauftritte in Ohio groß auf. „Es liegt etwas in der Luft“, rief er den rund 10.000 Menschen in der Messehalle von Cleveland zu. „Geht morgen wählen.“

Aber der Mann versprühte in der Rede nicht den gleichen bombastischen Optimismus. „Das ist eure Bewegung, nicht meine“, sagte er. „Erhaltet sie am Leben. Wir müssen morgen verhältnismäßig gut abschneiden.“

Das hört sich sehr nach Distanzieren an. Seit vergangenem Mittwoch trat Trump insgesamt 15 Mal auf, reiste von Florida über Montana bis West-Virginia, um Stimmen für seine Partei zu sammeln und politische Gefälligkeiten auszuteilen. Fast letzte Station vor der Wahl am Dienstag: Ohio.

Aber eine Analyse der Auftritte zeigt ein Muster: Fast immer unterstützt Trump einen Senator oder wie im Fall von Ohio auch einen Gouverneur – selten einen Kandidaten für das „House of Representative“. Dabei kämpft seine Partei am meisten um die Mehrheit im Repräsentantenhaus. Doch Trump und seine Mannschaft wissen genau: Die Chancen, dort zu punkten, sind gering.

Fast immer verliert die regierende Partei in den sogenannten „Midterms“. Amerikaner bevorzugen eine Beschränkung der Macht in Washington. Seit den siebziger Jahren verlor jeder amtierende Präsident Sitze und Mehrheiten im Kongress, einzige Ausnahme war 2002. Damals konnte Georg W. Bush die Mehrheit der Republikaner sogar ausbauen, was allerdings auf den Terroranschlag von 2001 und der darauffolgenden patriotischen Welle zurückzuführen war.

Auch diesmal gibt es Sonderfaktoren, die sich aber negativ für die Republikaner auswirken. Die Rechnung dazu stellte Beraterin Kellyanne Conway vor wenigen Tagen im Fernsehen auf: Ganze 43 Sitze der insgesamt 430 müssen die Republikaner neu besetzen, weil die Abgeordneten sich zurückziehen – weit mehr als bei den Demokraten. Der Umstand mindert aber die Wahlchancen: Neue Kandidaten haben es schwerer, den Sitz zu verteidigen, wenige kennen ihren Namen.

„Die Demokraten gewinnen das Repräsentantenhaus“, sagt auch Justin Abdilla. Der Anwalt ist zum ersten Mal auf einer Trump-Rally, steht mit roter „Make America Great Again“-Kappe in der Messehalle von Cleveland. Der 29-Jährige wählte mit Trump erstmals einen Republikaner. Obama enttäuschte ihn mit seiner „aggressiven Außenpolitik“. Seiner Meinung habe es zu viele militärische Eingriffe gegeben. „Zugegebenermaßen ist die Rhetorik von Trump fürchterlich“, sagt Abdilla. „Aber bislang hält er sich mit dem Militär mehr zurück als andere Präsidenten“.

Die Stimme von Abdilla hat Trump sicher. Allerdings befindet der sich laut aktueller Umfragen damit in der Minderheit. Danach gewinnen die Demokraten das Repräsentantenhaus. Trump Strategie ist daher: Sich auf den Senat zu konzentrieren.

Dort gibt es so gut wie keine Rücktritte oder Ruheständler, auch wird wie von der Verfassung vorgesehen nur ein Drittel der insgesamt 100 Sitze neu gewählt. „Dort stehen unsere Chancen viel besser“. sagte Barry Bennet, der Trump 2016 im Wahlkampf beriet. „Wenn sie dort Sitze gewinnen, werden sie nur darüber reden“.

Übernehmen die Demokraten die Mehrheit im Repräsentantenhaus, dann hätte Trump zwar weniger Macht – aber eine neue Zielscheibe. Wahrscheinlich würde Nancy Pelosi die neue Sprecherin der Kammer werden. Die Demokratin ist mit ihren linksliberalen Ansichten und ihrem progressiven Wahlbezirk in Kalifornien für nicht wenige Republikaner eine Reizfigur.

In Ohio beim Wahlauftritt war die Politikerin dann auch die am meisten zitierte Person. Viele Vorredner und Trump stellten die rhetorische Frage: „Wollt Ihr Pelosi?“. Ein lautes Buhen durchhallte jedes Mal die Halle.

Eine verlockende Aussicht für Trump: Rückschläge und Probleme könnte er in den kommenden zwei Jahren auf die Demokraten und Pelosi schieben. Denn 2020 steht eine für Trump viel wichtigere Sache als die „Midterms“ an: seine Wiederwahl.

Wie sehr der New Yorker auf seine eigene Person fixiert ist, verriet er fast nebenbei auf einer Wahlkampfrede in Tennessee am vergangenen Sonntag. Die anstehenden Wahlen seien die „wichtigsten in der Geschichte“, sagte Trump. „Nun, fast so wichtig wie die 2016.“

Wintershall DEA findet neuen Finanzchef

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Paul Smith

Er ist der einzige Externe im fusionierten Vorstand.


(Foto: Paul Smith)

DüsseldorfPaul Smith soll Finanzchef des neuen deutschen Öl- und Gaskonzerns Wintershall DEA werden. Das erfuhr das Handelsblatt aus Konzernkreisen.

Erst vor wenigen Wochen hatte die BASF-Tochter Wintershall die geplante Zusammenlegung mit der Deutschen Erdöl AG (DEA) bekanntgegeben. Die Fusion ist für das erste Halbjahr 2019 geplant, schon ein Jahr später will Wintershall DEA an die Börse gehen.

Mit Smith ist nun auch der letzte Posten im insgesamt fünfköpfigen Vorstandsteams des Gemeinschaftsunternehmens besetzt. Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer (CEO) von Wintershall DEA wird der bisherige Wintershall-Chef Mario Mehren.

Die bisherige Dea-Chefin Maria Moraeus Hanssen wird im neuen Unternehmen stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Chief Operating Officer. Darüber hinaus sollen von Wintershall DEA Thilo Wieland, Vorstandsmitglied von Wintershall, und Hugo Dijkgraaf, Managing Director Wintershall Norge, angehören. 

Der Posten des Finanzchefs ist die einzige extern besetzte Funktion auf Führungsebene. Zuvor war Smith bei Vesta Energy, einem in Kanada ansässigen Öl- und Gasunternehmen, für die Finanzen zuständig. Er war in mehreren Funktionen bei verschiedenen Unternehmen tätig, unter anderem 15 Jahre beim britischen Ölriesen BP.  

Hans-Ulrich Engel, stellvertretender Vorsitzender und Finanzvorstand von BASF, bezeichnet den Kanadier als „Spezialisten und erfahrene Führungskraft“. „Er wird das Führungsteam des Gemeinschaftsunternehmens auf dem Weg zu weiterem profitablen Wachstum stärken.“

Der Marktwert des neuen Gemeinschaftsunternehmens Wintershall DEA liegt nach Schätzungen von Analysten bei etwa 14 Milliarden Euro. 

Legal Tech: Die Rechtslage bleibt unklar

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BerlinDie digitale Rechtsberatung hilft immer mehr Verbrauchern, die den Gang zum Anwalt scheuen. Typisch sind Flugrechte- und Mietportale, Tools für Streitigkeiten mit Banken oder Onlineanfechtungen von Bußgeldbescheiden. Doch die Rechtslage für „Legal Tech“ (Legal Technology), also Algorithmen und Computerprogramme für den Rechtsmarkt, ist in vielen Punkten noch unklar.

Die Bundesregierung verfolgt aber keine konkreten Pläne, um das zu ändern. Das legt zumindest ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion nahe, die dem Handelsblatt vorliegt. Demnach „prüft“ das zuständige Bundesjustizministerium Sachverhalte derzeit nur oder verweist auf die Gerichte.

Knackpunkt Finanzierung

Knackpunkt für Legal Tech ist derzeit die Finanzierung. Rechtsanwälte wären bei hohen Investitionen auf externes Kapital angewiesen. Das verbietet aber die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). „Das Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, das der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit dient, kann die Finanzierung von erforderlichen Investitionen in die Ausstattung von Anwaltskanzleien erschweren“, gibt das Justizministerium zwar zu.

Aber an dem Verbot soll grundsätzlich festgehalten werden. „Die Bundesregierung prüft, ob das Verbot gelockert werden kann, wenn die Unabhängigkeit und die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet werden können“, heißt es nur.

Ein weiteres Hemmnis für Legal-Tech-Unternehmen besteht im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es verbietet grundsätzlich die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Eine Befugnis muss ausdrücklich erlaubt werden. Viele Legal-Tech-Anbieter gehen darum den Umweg über die Zulassung als Inkassounternehmen. Sie bieten also als Dienstleistung den Einzug von Forderungen für Dritte an.

Hierbei bleiben allerdings rechtlich viele Fragen offen, wie der Fall der Berliner Plattform „Wenigermiete.de“ zeigt, die Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse unterstützen will. Mittlerweile klären die Gerichte, ob es sich um eine erlaubte Inkassotätigkeit oder eine unzulässige Rechtsdienstleistung handelt.

„Dabei gab es schon hanebüchene Urteile“, berichtet Gründer und Geschäftsführer Daniel Halmer, der darum nun vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht zieht. Ihm geht es aber vor allem um einen rechtssicheren Rahmen für Geschäftsmodelle wie seines. „Deutschland als Wirtschaftsstandort sollte es hinbekommen, dass Legal Tech hierzulande funktioniert“, fordert Halmer. „Wir dürfen die Wirtschaftspolitik doch nicht von den Gerichten machen lassen.“

Die Bundesregierung sieht das allerdings anders. In der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf die verschiedenen Auswirkungen des RDG angesprochen – etwa auf die Frage, ob neben Geldforderungen auch Auskunftsansprüche inkassofähig seien –, heißt es: „Alle Fragen betreffen die Auslegung von Rechtsnormen. Es wird darum darauf hingewiesen, dass über die verbindliche Auslegung der genannten Rechtsnormen die unabhängigen Gerichte entscheiden, nicht die Bundesregierung.“

Dabei könnte die Regierung schonend die Regelungen für Fremdfinanzierung anpassen oder Legal Tech aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausnehmen und trotzdem die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützen, meint die FDP. „Eine Bundesregierung, die die Anwaltsfinanzierung nur prüft und keine Veranlassung sieht, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, die hat das ‚Weiter-so‘ schon zur Prämisse erklärt“, kritisiert Roman Müller-Böhm (FDP), Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei ermögliche Legal Tech die Durchsetzung selbst kleinster Ansprüche. „Das hebt den Rechtsstaat auf eine neue Stufe.“

Was Sie zu den US-Kongresswahlen am Dienstag wissen müssen

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Washington/New YorkDie Kongresswahlen in den USA sind traditionell auch eine Abrechnung mit der Politik der Regierung in Washington. Präsident Donald Trump ist im Wahlkampf im Dauereinsatz für seine Republikaner. Sollten die Demokraten wie vorausgesagt wieder die Mehrheit im Repräsentantenhaus übernehmen, könnte ihm ein Amtsenthebungsverfahren drohen. Unklar ist, wie die Märkte reagieren werden.

In einigen Staaten, etwa in Florida, sind zudem spannende Auseinandersetzungen um Gouverneursposten im Gange. Außerdem werden etliche lokale Ämter vergeben, etwa in Parlamenten der Bundesstaaten oder an Gerichten. Auch lokale Initiativen stehen zur Abstimmung, dabei geht es beispielsweise um die Legalisierung von Marihuana in bestimmten Bundesstaaten.

Mit welchem Wahlergebnis wird gerechnet?

Bei den Kongresswahlen in der Mitte zwischen zwei Präsidentschaftswahlen bekommt meist die Regierungspartei einen Denkzettel verpasst. Tatsächlich müssen Trumps Republikaner Umfragen zufolge bei dieser Zwischenwahl befürchten, die Mehrheit im Repräsentantenhaus – dem Unterhaus im US-Parlament – zu verlieren.

Dafür müssten die oppositionellen Demokraten 23 Sitze zulegen. Im Senat – dem Oberhaus – zeichnet sich ab, dass die Republikaner ihren knappen Vorsprung von derzeit 51 zu 49 Sitzen halten können. Meinungsforscher rechnen jedoch damit, dass wichtige Senats-Posten in Ohio, Florida, Wisconsin und Michigan an die Demokraten gehen.

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Trumps Beliebtheitswerte kurz vor den Kongresswahlen sind schlechter als die seiner vier Vorgänger zum selben Zeitpunkt in deren Amtszeit. Nach den Wahlforschern der Seite FiveThirtyEight – die mehrere Umfragen zusammenführen – sind nur 41,9 Prozent der Amerikaner mit der Arbeit des Präsidenten zufrieden. Bei seinem Vorgänger Barack Obama lag der Wert zum selben Zeitpunkt bei 44,9 Prozent.

Meinungsforscher sehen allerdings noch Rennen in fünf Bundesstaaten um Senatssitze als unentschieden an – in Indiana, Nevada, Missouri, Florida und Arizona. Sollte es den demokratischen Bewerbern gelingen, all diese Sitze zu holen, könnte es zum Patt kommen. Die Republikaner wären aber auch dann im Vorteil, denn bei einem „Unentschieden“ entscheidet die Stimme von Vizepräsident Mike Pence.

Wie verlässlich sind die Prognosen?

Umfragen in den USA sind mit Vorsicht zu genießen. Bei der Präsidentschaftswahl 2016 sahen die meisten Meinungsforscher Hillary Clinton vor Trump, wenn auch häufig nur knapp. Allerdings: Zwei noch am Wahltag veröffentlichte Umfragen der University of Southern California gemeinsam mit der „Los Angeles Times“ sowie des Institutes IBD/TIPP wähnten Trump vorn.

Wiederholt sich die Geschichte nun? IBD sieht diesmal einen Neun-Punkte-Vorsprung für die Demokraten. Das würde vermutlich für eine Übernahme der Mehrheit im Repräsentantenhaus reichen, jedoch eher nicht für einen Machtwechsel im Senat.

Größter Unsicherheitsfaktor für die Demoskopen ist die Wahlbeteiligung. Sie ist normalerweise bei Zwischenwahlen sehr gering. Diesmal zeichnet sich jedoch eine signifikant höhere Beteiligung ab – nicht zuletzt auf Grund bereits vorhandener Zahlen von Früh- und Briefwählern.

Umfragen stützen sich zu einem guten Teil auf das Wahlverhalten der Vergangenheit als Basis. Ändert sich jedoch die Zahl der Wähler signifikant, ist dieser Teil der Meinungsforschung nur noch bedingt belastbar – die Demoskopen müssen versuchen, mögliche Verzerrungen auszubalancieren.

Dies ist nur eine zusätzliche Fehlerquelle. Meinungsforscher glauben auch, dass die Abstimmung über die Person des Präsidenten in diesem Jahr noch mehr im Zentrum steht als dies früher der Fall war. Laut einer Umfrage für CNN wollen sieben von zehn Amerikanern die Abstimmung dazu nutzen, um Trump eine (überwiegend ablehnende) Botschaft zu senden. Dies könnte zu unterschiedlichen Effekten führen.

Wenn es Trump in hohem Maße gelingt, seine Basis an die Wahlurne zu holen, würde das den Republikanern helfen. Umgekehrt würde es ihnen schaden, wenn die Demokraten es schaffen sollten, die große Zahl der Trump-Gegner zu mobilisieren. Hinzu kommt eine massive Kluft zwischen den Geschlechtern, die für alle traditionellen Parteien-Milieus gilt: Frauen lehnen Trump mehrheitlich ab, Männer neigen eher dem Präsidenten zu.

Wann gibt es die ersten belastbaren Resultate?

Aufgrund der Größe der Vereinigten Staaten und den vielen Zeitzonen wird mit aussagekräftigen Wahlresultaten am frühen Mittwochmorgen mitteleuropäischer Zeit (MEZ) gerechnet. Bei den Kongresswahlen 2014 stand gegen 3.15 Uhr MEZ fest, wer die Mehrheit im Abgeordnetenhaus hat, gegen 5.30 Uhr MEZ war klar, wer den Senat gewonnen hat.

Wenn das Ergebnis beim Senat knapp ausfällt, könnte es sich dieses Mal verzögern. An der Ostküste schließen die ersten Wahllokale um Mitternacht MEZ. In Alaska kann bis Mittwoch 7 Uhr MEZ abgestimmt werden.

Welche Konsequenzen hat der Ausgang der Wahlen?

Schon eine Mehrheit der Demokraten im Abgeordnetenhaus könnte für Trump unangenehm werden. Die Demokraten hätten dann die Möglichkeit, zahlreiche Untersuchungen gegen den US-Präsidenten einzuleiten. Je nach deren Ausgang könnte es zu einem Amtsenthebungsverfahren („Impeachment“) gegen Trump kommen, das mit der einfachen Mehrheit im Repräsentantenhaus beschlossen werden kann.

Entschieden würde über eine Amtsenthebung allerdings im Senat, und dort wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Mehrheit nicht abzusehen.

Mit einer demokratischen Mehrheit im Abgeordnetenhaus und einer republikanischen im Senat käme es aufgrund der Differenzen bei einer Vielzahl an politischen Themen sehr wahrscheinlich zu gegenseitigen Blockaden, wodurch die Funktionsfähigkeit der beiden Kammern – etwa bei der Gesetzgebung – deutlich beeinträchtigt würde.

Und was ist mit den Märkten?

Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Einige Analysten befürchten bei einer Mehrheitsübernahme im Abgeordnetenhaus durch die Demokraten kurzfristig negative Reaktionen am Aktienmarkt.

Laut Robert Pavlik, Anlagemanager bei Slatestone Wealth in New York, gäbe es dann nicht mehr die gleichen Gesetzgebungsmöglichkeiten wie in den vergangenen zwei Jahren. Bliebe es jedoch bei der republikanischen Mehrheit in beiden Kammern, könnte dies laut Experten bei einigen Anlegern, die auf weitere Steuersenkungen setzen, für Erleichterung sorgen.

„Ein Sieg der Republikaner wäre bullisch für den Aktienmarkt“

Andere Markbeobachter wiederum rechnen nicht damit, dass es bei einem Erfolg der Demokraten zu größeren Bewegungen an der Wall Street kommen wird. Seit Wochen sehen Umfragen die Partei in der Wählergunst vorn, weshalb der Markt dieses Ergebnis bereits eingepreist habe.

Zudem hätten die Demokraten ohne Senats-Mehrheit auch weiterhin keine Möglichkeit, marktrelevante Entscheidungen der Trump-Regierung wie etwa die Steuerreform oder die Aufweichung des Dodd-Frank-Gesetzes rückgängig zu machen.

Welche landesweiten Themen könnten die Wahl entscheiden?

Trump war in dem stark polarisierenden Wahlkampf quasi im Dauereinsatz und hat das Thema Migration in den Mittelpunkt gerückt. Wegen eines Marsches von Gruppen lateinamerikanischer Migranten in Richtung der USA schickte der Präsident medienwirksam Tausende US-Soldaten an die Grenze zu Mexiko. Trump sprach von einer „Invasion“ und behauptete, unter den Migranten seien auch Kriminelle und Menschen aus dem Nahen Osten. Belege dafür lieferte er wie üblich nicht.

Der Präsident warnte zudem, die Demokraten würden die Grenze öffnen, die Wirtschaft zerstören, Arbeitsplätze vernichten und sozialistische Verhältnisse wie in Venezuela einführen. Die „Washington Post“ sprach von „apokalyptischen Angriffen“ Trumps und bescheinigte ihm, massiv Unwahrheiten zu verbreiten. Nach einer Statistik der Zeitung hat Trump in den sieben Wochen vor der Wahl mehr als 1400 falsche oder irreführende Behauptungen aufgestellt – im Schnitt 30 pro Tag.

Trump betonte im Wahlkampf auch immer wieder die gute wirtschaftliche Lage der USA. Tatsächlich ist die Arbeitslosigkeit gesunken, die Wirtschaft wächst.

Allerdings hat der Präsident Handelskonflikte mit zahlreichen Ländern losgetreten, darunter auch mit den EU-Staaten und mit China. Die Folgen davon sind noch nicht absehbar. Dennoch feiern ihn seine Unterstützer für die Wirtschaftslage, aber auch für sein aggressives Auftreten.

In welchen Bundesstaaten wird es besonders spannend?

Am Dienstag stehen mehrere Rennen unter besonderer Beobachtung, zum Beispiel das um den Senatssitz in Texas. Der demokratische Aufsteiger Beto O’Rourke ist dort im klassischerweise republikanisch wählenden Texas gegen den amtierenden Senator und früheren Präsidentschaftsbewerber Ted Cruz stark im Kommen. In Umfragen lag O’Rourke kurz vor der Abstimmung allerdings noch hinter Cruz.

Bewerbern wie O’Rourke könnte die sich abzeichnende hohe Wahlbeteiligung vor allem unter Jungwählern helfen. Die „Washington Post“ hatte am Sonntag berichtet, in Texas hätten bereits mehr Menschen von der Möglichkeit des vorzeitigen Wählens Gebrauch gemacht, als dort bei den Kongresswahlen 2014 insgesamt abgestimmt haben.

Bundesnetzagentur

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Callcenter.

Eine Mitarbeiterin in einem Callcenter: Unerlaubte Telefonwerbung wird weniger.



(Foto: dpa)

BerlinSie sind nicht nur nervig, sondern arten oft in aggressive Überrumpelung aus: Unerwünschte Werbeanrufe. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Gesetze schon zweimal verschärft, zuletzt 2013. Offenbar zeigen die schärferen Regeln Wirkung.

Nicht nur die Zahl der Verbraucher, die Opfer unseriöser Geschäftemacher wurden, ist zuletzt deutlich gesunken. Callcenter und deren Auftraggeber müssen im laufenden Jahr auch deutlich weniger Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung zahlen als im gesamten Vorjahr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Die Bundesnetzagentur verhängte demnach von Januar bis Mitte Oktober in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen von 435.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Summe ist damit Stand Mitte Oktober mehr als 50 Prozent niedriger als im gesamten Vorjahr. Im Jahr 2017 hatte die Behörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von etwa 1,1 Millionen Euro verhängt.

Die Diskrepanz zwischen der Vielzahl an Beschwerden und den tatsächlich geahndeten unerlaubten Werbeanrufen führt die Regierung etwa darauf zurück, dass oft die Angabe der Rufnummer fehle, von der aus angerufen wurde. Oder es ließen sich „keine Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß“ feststellen. Ermittlungsschwierigkeiten entstünden zudem bei gefälschten oder ausländischen Rufnummern.

Die Bundesnetzagentur ist seit 2009 mit der Verfolgung unerlaubter Werbeanrufe befasst. Seit fünf Jahren müssen Verbraucher dem Erhalt von Werbeanrufen vorher ausdrücklich zustimmen. Ohne diese Einwilligung handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call.

Ein Werbeanruf liegt auch dann vor, wenn der Angerufene zur Fortsetzung oder Änderung eines Vertrages gedrängt werden soll. Es ist also nicht mehr einfach so möglich, Verbraucher am Telefon zum Vertragsabschluss zu überreden. Auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist verboten.

Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Behörde Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Im laufenden Jahr (Stand: 30. September 2018) registrierte die Bundesnetzagentur im Bereich Rufnummernmissbrauch einschließlich unerlaubter Telefonwerbung rund 156.000 Beschwerden und Anfragen. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 249.000. Fast 500 Rufnummern wurden seit Jahresbeginn nach einem Verwaltungsverfahren abgeschaltet (2017: 700)

Der FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm sieht trotz der rückläufigen Entwicklung keinen Anlass zur Entwarnung. Die Zahl der gemeldeten Verstöße nehme zwar weiter ab, „doch wir sind noch nicht am Ziel“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. „Noch immer werden zu viele Menschen Opfer von Rufnummernmissbrauch.“

Bis auf eine Ausnahme ist die Zahl der Beschwerden über die missbräuchliche Nutzung von Rufnummern in allen von der Bundesnetzagentur gelisteten Kategorien zurückgegangen. Als größtes Ärgernis gilt demnach die unerlaubte Telefonwerbung. Dahinter rangiert die sogenannte Telefonbelästigung, bei der immer dieselbe Nummer anruft, sich bei Entgegennahme des Anrufs aber niemand meldet. An dritter Stelle führt die Behörde unverlangte Werbe-Faxe, gefolgt von Ping-Anrufen – das sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen.

Vor allem unerlaubte Telefonwerbung sei „nicht nur lästig, sondern auch unfair“, sagte der FDP-Politiker Müller-Böhm. „Diese Masche darf nicht zu Lasten der Bürger und der ehrlichen Kaufleute gehen.“ Daher müsse die Bundesnetzagentur bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch weiter gefördert und unterstützt werden.