BerlinDie digitale Rechtsberatung hilft immer mehr Verbrauchern, die den Gang zum Anwalt scheuen. Typisch sind Flugrechte- und Mietportale, Tools für Streitigkeiten mit Banken oder Onlineanfechtungen von Bußgeldbescheiden. Doch die Rechtslage für „Legal Tech“ (Legal Technology), also Algorithmen und Computerprogramme für den Rechtsmarkt, ist in vielen Punkten noch unklar.
Die Bundesregierung verfolgt aber keine konkreten Pläne, um das zu ändern. Das legt zumindest ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion nahe, die dem Handelsblatt vorliegt. Demnach „prüft“ das zuständige Bundesjustizministerium Sachverhalte derzeit nur oder verweist auf die Gerichte.
Knackpunkt Finanzierung
Knackpunkt für Legal Tech ist derzeit die Finanzierung. Rechtsanwälte wären bei hohen Investitionen auf externes Kapital angewiesen. Das verbietet aber die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). „Das Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, das der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit dient, kann die Finanzierung von erforderlichen Investitionen in die Ausstattung von Anwaltskanzleien erschweren“, gibt das Justizministerium zwar zu.
Aber an dem Verbot soll grundsätzlich festgehalten werden. „Die Bundesregierung prüft, ob das Verbot gelockert werden kann, wenn die Unabhängigkeit und die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet werden können“, heißt es nur.
Ein weiteres Hemmnis für Legal-Tech-Unternehmen besteht im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es verbietet grundsätzlich die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Eine Befugnis muss ausdrücklich erlaubt werden. Viele Legal-Tech-Anbieter gehen darum den Umweg über die Zulassung als Inkassounternehmen. Sie bieten also als Dienstleistung den Einzug von Forderungen für Dritte an.
Hierbei bleiben allerdings rechtlich viele Fragen offen, wie der Fall der Berliner Plattform „Wenigermiete.de“ zeigt, die Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse unterstützen will. Mittlerweile klären die Gerichte, ob es sich um eine erlaubte Inkassotätigkeit oder eine unzulässige Rechtsdienstleistung handelt.
„Dabei gab es schon hanebüchene Urteile“, berichtet Gründer und Geschäftsführer Daniel Halmer, der darum nun vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht zieht. Ihm geht es aber vor allem um einen rechtssicheren Rahmen für Geschäftsmodelle wie seines. „Deutschland als Wirtschaftsstandort sollte es hinbekommen, dass Legal Tech hierzulande funktioniert“, fordert Halmer. „Wir dürfen die Wirtschaftspolitik doch nicht von den Gerichten machen lassen.“
Die Bundesregierung sieht das allerdings anders. In der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf die verschiedenen Auswirkungen des RDG angesprochen – etwa auf die Frage, ob neben Geldforderungen auch Auskunftsansprüche inkassofähig seien –, heißt es: „Alle Fragen betreffen die Auslegung von Rechtsnormen. Es wird darum darauf hingewiesen, dass über die verbindliche Auslegung der genannten Rechtsnormen die unabhängigen Gerichte entscheiden, nicht die Bundesregierung.“
Dabei könnte die Regierung schonend die Regelungen für Fremdfinanzierung anpassen oder Legal Tech aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausnehmen und trotzdem die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützen, meint die FDP. „Eine Bundesregierung, die die Anwaltsfinanzierung nur prüft und keine Veranlassung sieht, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, die hat das ‚Weiter-so‘ schon zur Prämisse erklärt“, kritisiert Roman Müller-Böhm (FDP), Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei ermögliche Legal Tech die Durchsetzung selbst kleinster Ansprüche. „Das hebt den Rechtsstaat auf eine neue Stufe.“
Washington/New YorkDie Kongresswahlen in den USA sind traditionell auch eine Abrechnung mit der Politik der Regierung in Washington. Präsident Donald Trump ist im Wahlkampf im Dauereinsatz für seine Republikaner. Sollten die Demokraten wie vorausgesagt wieder die Mehrheit im Repräsentantenhaus übernehmen, könnte ihm ein Amtsenthebungsverfahren drohen. Unklar ist, wie die Märkte reagieren werden.
In einigen Staaten, etwa in Florida, sind zudem spannende Auseinandersetzungen um Gouverneursposten im Gange. Außerdem werden etliche lokale Ämter vergeben, etwa in Parlamenten der Bundesstaaten oder an Gerichten. Auch lokale Initiativen stehen zur Abstimmung, dabei geht es beispielsweise um die Legalisierung von Marihuana in bestimmten Bundesstaaten.
Dafür müssten die oppositionellen Demokraten 23 Sitze zulegen. Im Senat – dem Oberhaus – zeichnet sich ab, dass die Republikaner ihren knappen Vorsprung von derzeit 51 zu 49 Sitzen halten können. Meinungsforscher rechnen jedoch damit, dass wichtige Senats-Posten in Ohio, Florida, Wisconsin und Michigan an die Demokraten gehen.
Trumps Beliebtheitswerte kurz vor den Kongresswahlen sind schlechter als die seiner vier Vorgänger zum selben Zeitpunkt in deren Amtszeit. Nach den Wahlforschern der Seite FiveThirtyEight – die mehrere Umfragen zusammenführen – sind nur 41,9 Prozent der Amerikaner mit der Arbeit des Präsidenten zufrieden. Bei seinem Vorgänger Barack Obama lag der Wert zum selben Zeitpunkt bei 44,9 Prozent.
Meinungsforscher sehen allerdings noch Rennen in fünf Bundesstaaten um Senatssitze als unentschieden an – in Indiana, Nevada, Missouri, Florida und Arizona. Sollte es den demokratischen Bewerbern gelingen, all diese Sitze zu holen, könnte es zum Patt kommen. Die Republikaner wären aber auch dann im Vorteil, denn bei einem „Unentschieden“ entscheidet die Stimme von Vizepräsident Mike Pence.
Wie verlässlich sind die Prognosen?
Umfragen in den USA sind mit Vorsicht zu genießen. Bei der Präsidentschaftswahl 2016 sahen die meisten Meinungsforscher Hillary Clinton vor Trump, wenn auch häufig nur knapp. Allerdings: Zwei noch am Wahltag veröffentlichte Umfragen der University of Southern California gemeinsam mit der „Los Angeles Times“ sowie des Institutes IBD/TIPP wähnten Trump vorn.
Wiederholt sich die Geschichte nun? IBD sieht diesmal einen Neun-Punkte-Vorsprung für die Demokraten. Das würde vermutlich für eine Übernahme der Mehrheit im Repräsentantenhaus reichen, jedoch eher nicht für einen Machtwechsel im Senat.
Größter Unsicherheitsfaktor für die Demoskopen ist die Wahlbeteiligung. Sie ist normalerweise bei Zwischenwahlen sehr gering. Diesmal zeichnet sich jedoch eine signifikant höhere Beteiligung ab – nicht zuletzt auf Grund bereits vorhandener Zahlen von Früh- und Briefwählern.
Umfragen stützen sich zu einem guten Teil auf das Wahlverhalten der Vergangenheit als Basis. Ändert sich jedoch die Zahl der Wähler signifikant, ist dieser Teil der Meinungsforschung nur noch bedingt belastbar – die Demoskopen müssen versuchen, mögliche Verzerrungen auszubalancieren.
Dies ist nur eine zusätzliche Fehlerquelle. Meinungsforscher glauben auch, dass die Abstimmung über die Person des Präsidenten in diesem Jahr noch mehr im Zentrum steht als dies früher der Fall war. Laut einer Umfrage für CNN wollen sieben von zehn Amerikanern die Abstimmung dazu nutzen, um Trump eine (überwiegend ablehnende) Botschaft zu senden. Dies könnte zu unterschiedlichen Effekten führen.
Wenn es Trump in hohem Maße gelingt, seine Basis an die Wahlurne zu holen, würde das den Republikanern helfen. Umgekehrt würde es ihnen schaden, wenn die Demokraten es schaffen sollten, die große Zahl der Trump-Gegner zu mobilisieren. Hinzu kommt eine massive Kluft zwischen den Geschlechtern, die für alle traditionellen Parteien-Milieus gilt: Frauen lehnen Trump mehrheitlich ab, Männer neigen eher dem Präsidenten zu.
Wann gibt es die ersten belastbaren Resultate?
Aufgrund der Größe der Vereinigten Staaten und den vielen Zeitzonen wird mit aussagekräftigen Wahlresultaten am frühen Mittwochmorgen mitteleuropäischer Zeit (MEZ) gerechnet. Bei den Kongresswahlen 2014 stand gegen 3.15 Uhr MEZ fest, wer die Mehrheit im Abgeordnetenhaus hat, gegen 5.30 Uhr MEZ war klar, wer den Senat gewonnen hat.
Wenn das Ergebnis beim Senat knapp ausfällt, könnte es sich dieses Mal verzögern. An der Ostküste schließen die ersten Wahllokale um Mitternacht MEZ. In Alaska kann bis Mittwoch 7 Uhr MEZ abgestimmt werden.
Welche Konsequenzen hat der Ausgang der Wahlen?
Schon eine Mehrheit der Demokraten im Abgeordnetenhaus könnte für Trump unangenehm werden. Die Demokraten hätten dann die Möglichkeit, zahlreiche Untersuchungen gegen den US-Präsidenten einzuleiten. Je nach deren Ausgang könnte es zu einem Amtsenthebungsverfahren („Impeachment“) gegen Trump kommen, das mit der einfachen Mehrheit im Repräsentantenhaus beschlossen werden kann.
Entschieden würde über eine Amtsenthebung allerdings im Senat, und dort wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Mehrheit nicht abzusehen.
Mit einer demokratischen Mehrheit im Abgeordnetenhaus und einer republikanischen im Senat käme es aufgrund der Differenzen bei einer Vielzahl an politischen Themen sehr wahrscheinlich zu gegenseitigen Blockaden, wodurch die Funktionsfähigkeit der beiden Kammern – etwa bei der Gesetzgebung – deutlich beeinträchtigt würde.
Und was ist mit den Märkten?
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Einige Analysten befürchten bei einer Mehrheitsübernahme im Abgeordnetenhaus durch die Demokraten kurzfristig negative Reaktionen am Aktienmarkt.
Laut Robert Pavlik, Anlagemanager bei Slatestone Wealth in New York, gäbe es dann nicht mehr die gleichen Gesetzgebungsmöglichkeiten wie in den vergangenen zwei Jahren. Bliebe es jedoch bei der republikanischen Mehrheit in beiden Kammern, könnte dies laut Experten bei einigen Anlegern, die auf weitere Steuersenkungen setzen, für Erleichterung sorgen.
„Ein Sieg der Republikaner wäre bullisch für den Aktienmarkt“
Andere Markbeobachter wiederum rechnen nicht damit, dass es bei einem Erfolg der Demokraten zu größeren Bewegungen an der Wall Street kommen wird. Seit Wochen sehen Umfragen die Partei in der Wählergunst vorn, weshalb der Markt dieses Ergebnis bereits eingepreist habe.
Zudem hätten die Demokraten ohne Senats-Mehrheit auch weiterhin keine Möglichkeit, marktrelevante Entscheidungen der Trump-Regierung wie etwa die Steuerreform oder die Aufweichung des Dodd-Frank-Gesetzes rückgängig zu machen.
Welche landesweiten Themen könnten die Wahl entscheiden?
Trump war in dem stark polarisierenden Wahlkampf quasi im Dauereinsatz und hat das Thema Migration in den Mittelpunkt gerückt. Wegen eines Marsches von Gruppen lateinamerikanischer Migranten in Richtung der USA schickte der Präsident medienwirksam Tausende US-Soldaten an die Grenze zu Mexiko. Trump sprach von einer „Invasion“ und behauptete, unter den Migranten seien auch Kriminelle und Menschen aus dem Nahen Osten. Belege dafür lieferte er wie üblich nicht.
Der Präsident warnte zudem, die Demokraten würden die Grenze öffnen, die Wirtschaft zerstören, Arbeitsplätze vernichten und sozialistische Verhältnisse wie in Venezuela einführen. Die „Washington Post“ sprach von „apokalyptischen Angriffen“ Trumps und bescheinigte ihm, massiv Unwahrheiten zu verbreiten. Nach einer Statistik der Zeitung hat Trump in den sieben Wochen vor der Wahl mehr als 1400 falsche oder irreführende Behauptungen aufgestellt – im Schnitt 30 pro Tag.
Trump betonte im Wahlkampf auch immer wieder die gute wirtschaftliche Lage der USA. Tatsächlich ist die Arbeitslosigkeit gesunken, die Wirtschaft wächst.
Allerdings hat der Präsident Handelskonflikte mit zahlreichen Ländern losgetreten, darunter auch mit den EU-Staaten und mit China. Die Folgen davon sind noch nicht absehbar. Dennoch feiern ihn seine Unterstützer für die Wirtschaftslage, aber auch für sein aggressives Auftreten.
In welchen Bundesstaaten wird es besonders spannend?
Am Dienstag stehen mehrere Rennen unter besonderer Beobachtung, zum Beispiel das um den Senatssitz in Texas. Der demokratische Aufsteiger Beto O’Rourke ist dort im klassischerweise republikanisch wählenden Texas gegen den amtierenden Senator und früheren Präsidentschaftsbewerber Ted Cruz stark im Kommen. In Umfragen lag O’Rourke kurz vor der Abstimmung allerdings noch hinter Cruz.
Bewerbern wie O’Rourke könnte die sich abzeichnende hohe Wahlbeteiligung vor allem unter Jungwählern helfen. Die „Washington Post“ hatte am Sonntag berichtet, in Texas hätten bereits mehr Menschen von der Möglichkeit des vorzeitigen Wählens Gebrauch gemacht, als dort bei den Kongresswahlen 2014 insgesamt abgestimmt haben.
BerlinSie sind nicht nur nervig, sondern arten oft in aggressive Überrumpelung aus: Unerwünschte Werbeanrufe. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Gesetze schon zweimal verschärft, zuletzt 2013. Offenbar zeigen die schärferen Regeln Wirkung.
Nicht nur die Zahl der Verbraucher, die Opfer unseriöser Geschäftemacher wurden, ist zuletzt deutlich gesunken. Callcenter und deren Auftraggeber müssen im laufenden Jahr auch deutlich weniger Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung zahlen als im gesamten Vorjahr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Die Bundesnetzagentur verhängte demnach von Januar bis Mitte Oktober in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen von 435.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Summe ist damit Stand Mitte Oktober mehr als 50 Prozent niedriger als im gesamten Vorjahr. Im Jahr 2017 hatte die Behörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von etwa 1,1 Millionen Euro verhängt.
Die Diskrepanz zwischen der Vielzahl an Beschwerden und den tatsächlich geahndeten unerlaubten Werbeanrufen führt die Regierung etwa darauf zurück, dass oft die Angabe der Rufnummer fehle, von der aus angerufen wurde. Oder es ließen sich „keine Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß“ feststellen. Ermittlungsschwierigkeiten entstünden zudem bei gefälschten oder ausländischen Rufnummern.
Die Bundesnetzagentur ist seit 2009 mit der Verfolgung unerlaubter Werbeanrufe befasst. Seit fünf Jahren müssen Verbraucher dem Erhalt von Werbeanrufen vorher ausdrücklich zustimmen. Ohne diese Einwilligung handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call.
Ein Werbeanruf liegt auch dann vor, wenn der Angerufene zur Fortsetzung oder Änderung eines Vertrages gedrängt werden soll. Es ist also nicht mehr einfach so möglich, Verbraucher am Telefon zum Vertragsabschluss zu überreden. Auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist verboten.
Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Behörde Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Im laufenden Jahr (Stand: 30. September 2018) registrierte die Bundesnetzagentur im Bereich Rufnummernmissbrauch einschließlich unerlaubter Telefonwerbung rund 156.000 Beschwerden und Anfragen. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 249.000. Fast 500 Rufnummern wurden seit Jahresbeginn nach einem Verwaltungsverfahren abgeschaltet (2017: 700)
Der FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm sieht trotz der rückläufigen Entwicklung keinen Anlass zur Entwarnung. Die Zahl der gemeldeten Verstöße nehme zwar weiter ab, „doch wir sind noch nicht am Ziel“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. „Noch immer werden zu viele Menschen Opfer von Rufnummernmissbrauch.“
Bis auf eine Ausnahme ist die Zahl der Beschwerden über die missbräuchliche Nutzung von Rufnummern in allen von der Bundesnetzagentur gelisteten Kategorien zurückgegangen. Als größtes Ärgernis gilt demnach die unerlaubte Telefonwerbung. Dahinter rangiert die sogenannte Telefonbelästigung, bei der immer dieselbe Nummer anruft, sich bei Entgegennahme des Anrufs aber niemand meldet. An dritter Stelle führt die Behörde unverlangte Werbe-Faxe, gefolgt von Ping-Anrufen – das sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren wollen.
Vor allem unerlaubte Telefonwerbung sei „nicht nur lästig, sondern auch unfair“, sagte der FDP-Politiker Müller-Böhm. „Diese Masche darf nicht zu Lasten der Bürger und der ehrlichen Kaufleute gehen.“ Daher müsse die Bundesnetzagentur bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch weiter gefördert und unterstützt werden.
San FranciscoBis Ende des Jahres will sich Amazon für den Standort eines zweiten Hauptquartiers in Nordamerika entscheiden. So jedenfalls der Plan, wie er aus der bestehenden Zentrale in Seattle kommuniziert wird. Gut fünf Milliarden Dollar an Investitionen und 50.000 Arbeitsplätze soll der glückliche Gewinner der Stadtentwicklungs-Lotterie bekommen, verteilt über 20 Jahre.
Seit über einem Jahr reichten schätzungsweise 200 Städte ihre Bewerbungen ein, reisen Amazon-Vertreter in Rathäuser in den ganzen USA. Dort klopfen sie die Bedingungen in den Städten ab, und wie viel die Stadtväter bereit sind, an Fördermitteln und Subventionen locker zu machen. Nun konzentriere sich die Suche noch auf 20 Städte. Das Ergebnis wird vor Jahresende erwartet.
Wenn die Informationen des „Wall Street Journal“ (WSJ) stimmen, ist es im Führungskreis um Amazon-Chef Jeff Bezos dabei zu einem Umdenken gekommen. Angeblich, so das WSJ unter Berufung auf Personen, die mit der Angelegenheit vertraut seien, wird es jetzt zu einer Aufspaltung des Projekts kommen. Es soll zwei neue Standorte geben, sozusagen 2a und 2b, beide mit je der Hälfte der geplanten Arbeitsplätze. Amazon wollte den Bericht nicht kommentieren.
Als Begründung führen die Quellen mehrere Gründe an. So sei es durch die geographische Verteilung einfacher, qualifizierte Arbeitnehmer zu finden. Außerdem seien die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Gemeinden geringer.
Erst zuletzt hatte in Deutschland Google für Aufregung gesorgt, nachdem das Unternehmen eine geplante Großansiedlung in Berlin-Kreuzberg wegen massiver Proteste wieder aufgegeben hatte. Kräftige Mietsteigerungen, Verdrängung der Alteingesessenen und heftige Immobilienspekulationen im Gefolge der zahlreichen gutbezahlten Neuankömmlinge werden befürchtet.
Auch die Ansiedlung von Amazon wird in erster Line ein Riesengeschäft für Immobilienentwickler, Makler und Bauunternehmen werden. Die Hauptlast werden die Steuerzahler tragen, die die zahlreichen Vergünstigungen und Voraussetzungen wie Infrastruktur finanzieren müssen, die Amazon verlangt.
Im Gegenzug hoffen die Städte auf Tausende neue Arbeitsplätze und Steuerzahler sowie eine prosperierende lokale Wirtschaft. Große Verwerfungen können auf den lokalen Wohnungs- und Immobilienmarkt zukommen, was frühere Entwicklungen nicht nur bei Amazon in Seattle, sondern auch bei Tech-Riesen wie Google und Facebook im Silicon Valley gezeigt haben.
Anfängliche Euphorie ist verflogen
Seattle selbst hatte erst kürzlich zu spüren bekommen, was es bedeutet, einem übermächtigen Konzern gegenüberzustehen. Eine geplante Steuer auf Großunternehmen, die Gelder für den Bau von Wohnungen für finanzschwache Familien aufbringen sollte, wurde auf massives Drängen Amazons und der Androhung eines Baustopps bei einem Bürokomplex im Zentrum der Stadt wieder aufgegeben.
Amazon hatte mitgeteilt, seine „Wachstumspläne in Seattle in Frage zu stellen“. Paul Allen, erst kürzlich verstorbener Mitgründer von Microsoft und Philanthrop, hat seiner Heimatstadt Seattle daraufhin ostentativ 30 Millionen Dollar für den Bau eines Wohnblocks für Obdachlose und Einkommensschwache gespendet.
In die anfängliche Euphorie in vielen US-Städten über die potenziellen positiven Folgen einer solch riesigen Unternehmens-Ansiedelung eines einzigen Unternehmens hatten sich im Laufe der nun gut vierzehn Monate Laufzeit der Ausschreibung auch immer mehr Bedenken gemischt.
Als negative Beispiele für unternehmerische Monokultur gelten Detroit oder Philadelphia, wo der Untergang der Branchen Auto und Stahl zu dramatischen Problemen geführt hatten. Detroit hatte die bislang größte Pleite einer US-Stadt hingelegt, weil es nicht gelungen war, neue Industrien in die Ruinen der großen stillgelegten Autowerke zu locken.
Das könnte auch zu einer Entscheidung beigetragen haben, statt einem Hauptquartier nun zwei zu bauen. Beide würden nach Informationen des WSJ je gut 25.000 Mitarbeiter bekommen und entsprechende Infrastruktur.
Amazon-Hauptsitz in Seattle
Der Konzern wächst. Derzeit arbeiten in 45 Gebäuden 40.000 Angestellte.
(Foto: MABANGL/EPA-EFE/REX/Shutterstock)
Aber ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Die Rechnung für den Steuerzahler ändert sich auch entsprechend, wenn Autobahnanbindungen oder öffentlicher Nahverkehr gebaut werden müssen, denen nur noch die Hälfe der möglichen Steuereinnahmen und deutlich weniger Nutzung gegenübersteht.
Derzeit wird laut WSJ die Stadt Crystal City in North Virginia als Favorit gehandelt, nur einen Steinwurf entfernt von der Hauptstadt Washington DC, wo Bezos bereits die „Washington Post“ besitzt. Bei Buchmachern hoch gehandelt wird auch Dallas in Texas. Nicht nur wegen des Klimas und der wirtschaftsfreundlichen Regierung und einer moderaten Besteuerung, sondern weil insgesamt die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen US-Großstädten moderat sind.
Das „Wall Street Journal“ hat daneben noch Long Island City im New Yorker Stadtteil Queens als potenzielles Ziel ausgemacht. Ein Viertel, von dem aus man über den East River einen herrlichen Blick auf Manhattan genießt.
SÃO PAULO – Antes mesmo de ser eleito presidente, Jair Bolsonaro já falava em cortar o número de ministérios, atualmente em 29, que compõem o governo, e já apresentou alguns nomes durante a sua campanha. Agora, com o resultado definido, ele acelera os trabalhos e já vai definindo quem serão seus “ajudantes” nas diferentes pastas.
Ainda em sua campanha, o nome do economista Paulo Guedes, chamado por Bolsonaro de seu “posto Ipiranga”, despontou como o provável integrante mais forte deste grupo, com poder e responsabilidade de guiar toda a economia nacional no chamado “superministério” da Economia.
Outros dois que já estavam indicados antes mesmo da eleição eram Onyx Lorenzoni, que será ministro da Casa Civil, responsável pela articulação do governo com o Congresso, e também o general Augusto Heleno, que será o comandante da pasta da Defesa.
Em menos de uma semana como presidente eleito, Bolsonaro seguiu apresentando nomes, com grande destaque para o juiz Sérgio Moro, o grande protagonista da Operação Lava Jato nos últimos anos e que será o ministro da Justiça.
Veja abaixo os nomes de ministros já confirmados por Bolsonaro e conheça as possíveis pastas que irão compor o novo governo:
1) Casa Civil: Onyx Lorenzoni A pasta será unida com a chamada Secretaria de Governo e é responsável por acompanhar as principais políticas públicas dos demais ministérios, fazer articulações e auxiliar as decisões do presidente. Onyx é médico veterinário e tem 64 anos. Está no 4º mandato consecutivo como deputado federal e, em 2016, foi relator na Câmara do pacote de medidas de combate à corrupção. Clique aqui e conheça mais sobre o ministro.
2) Economia: Paulo Guedes O novo ministério da Economia será uma fusão das atuais pastas da Fazenda, Planejamento e Indústria, Comércio Exterior. Chamado por Bolsonaro de seu “posto Ipiranga”, o economista de 69 anos será um dos principais nomes do novo governo. Com perfil liberal, ele defende a menor participação possível do Estado na economia. Nunca ocupou cargo público e é fundador do Instituto Millenium, além de ser um dos sócios do Grupo Bozano, que administra R$ 2,7 bilhões em fundos de investimentos tradicionais e de private equity.
3) Defesa: General Heleno Com 71 anos, o militar chegou a ser cotado para ser vice de Bolsonaro durante a campanha. Está na reserva desde 2011 e liderou a missão de paz das Nações Unidas no Haiti, além de ter sido comandante militar da Amazônia e de ter chefiado o Departamento de Ciência e Tecnologia do Exército.
4) Ciência e Tecnologia: Marcos Pontes Ganhou notoriedade por por ter sido o primeiro e único astronauta brasileiro a ir para o espaço. Sua missão durou 9 dias e após voltar à Terra, entrou para a reserva da Força Aérea Brasileira. Atualmente, Pontes segue como tenente-coronel da FAB. O ministério de Ciência e Tecnologia também será responsável por cuidar do ensino superior.
5) Justiça e Segurança: Sérgio Moro Juiz federal há 22 anos, Moro tem 46 anos e ganhou destaque no noticiário nacional por ser o principal juiz da Operação Lava Jato, comandando a 13ª Vara Criminal Federal de Curitiba. Foi Moro quem proferiu a condenação do ex-presidente Lula, sendo a primeira vez na história do Brasil que um ex-presidente foi condenado criminalmente.
6) Agricultura: sem nome definido Há a possibilidade da pasta ser unificada com Meio Ambiente.
7) Meio Ambiente: sem nome definido Há a possibilidade da pasta ser unificada com Agricultura.
8) Trabalho: sem nome definido
9) Minas e Energia: sem nome definido
10) Relações Exteriores: sem nome definido Para a pasta, está em discussão se a nomeação será de um diplomata ou de alguém formado em relações internacionais.
11) Integração Nacional: sem nome definido Ainda não está definido, mas pelos planos a pasta deve se juntar com Cidades e com Turismo.
12) Infraestrutura: sem nome definido A pasta irá incorporar com o atual ministério dos Transportes.
13) Gabinete de Segurança Institucional: sem nome definido Existe a possibilidade de deixar de ser chamado de “ministro chefe do gabinete” para “ministro de Segurança Institucional”. O escolhido deverá ser ligado ao Exército.
14) Desenvolvimento Social: sem nome definido A pasta irá incorporar Direitos Humanos e deve ter uma mulher ligada a movimentos sociais.
15) Educação, Cultura e Esporte: sem nome definido